Rettet den Volksentscheid

Posted by idrzewiecki
Sep 23 2007

In Hamburg geht es derzeit um eine politische Zukunft. Es geht nämlich aktuell um den Volksentscheid. Um was genau geht es bei einem Volksentscheid überhaupt?

Darum geht es bei „Hamburg stärkt den Volksentscheid“

Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung regelt die Volksgesetzgebung – leider ohne den Zusatz, dass sich Senat und Bürgerschaft an Ergebnisse von Volksentscheiden zu halten haben. Deshalb konnten die städtischen Krankenhäuser verkauft und das neue Wahlrecht noch vor seiner ersten Anwendung auf den Kopf gestellt werden – trotz erfolgreicher Volksentscheide!

Damit so etwas nie wieder passiert, sieht „Hamburg stärkt den Volksentscheid“ Klarstellungen in Artikel 50 vor. Um folgende Punkte geht es:

  • Wenn Volksentscheide von der Bürgerschaft aufgehoben oder verändert werden sollen, können 2,5 % der Wahlberechtigten (30.000) beantragen, dass über die Änderung in einem vereinfachten Volksentscheid erneut abgestimmt wird. Jede Regierung wird es sich dann dreimal überlegen, ob sie Volksentscheide kippt. Damit werden Volksentscheide verbindlicher.
  • Volksentscheide sollen nicht deswegen unzulässig sein, weil sie finanzielle Auswirkungen haben. Andernfalls wäre kaum ein Volksentscheid zulässig. Haushaltspläne bleiben weiterhin tabu.
  • Volksentscheide über Sachfragen, die nicht als Gesetz formuliert wurden, sollen genauso verbindlich sein wie vom Volk beschlossene Gesetze.
  • Die notwendige Mindestbeteiligung für Verfassungsänderungen durch Volksentscheid wird von jetzt 50 % (ca. 607.000) auf 35 % (ca. 420.000) der Wahlberechtigten gesenkt, wobei mindestens zwei Drittel der Teilnehmenden mit Ja gestimmt haben müssen. Bei einfachen Gesetzen sinkt die Mindestbeteiligung von 20% (240.000) auf 17,5 % (210.000).

Damit wird die Volksgesetzgebung anwendungsfreundlicher. Die Hürden bleiben zwar immer noch sehr hoch (international sind keine Hürden üblich), aber sie werden für Verfassungsänderungen erstmals praktikabel und sichern zugleich, dass Verfassungsänderungen die Ausnahme bleiben.

In der Vergangenheit hat der CDU-geführte Senat unter Ole von Beust mehrfach beweisen, dass er selbstverständlich gerne die Stimmen der Hamburger einsackt, aber über Volksbegehren – also Entscheidungen der Wähler – einfach hinwegsetzt und sie förmlich als dumm oder zu unwissend darstellt. Doch dieser Bumerang kam in der Vergangenheit jetzt schon mehrfach mit voller Wucht gegen den Senat zurück, wie beispielsweise bei den vielen Rückkehrwilligen vom Verkauf der Krankenhäuser betroffenen Angestellten.

Es kann daher nicht sein, dass die Hamburger CDU so tut, als wenn die Bürger unfähig sind, etwas was ihre Stadt – und auch ihre Steuergelder – betrifft, mit zu entscheiden. Dabei ist zu beobachten, dass im Zuge dieses Volksentscheides der CDU offenbar der „Arsch auf Grundeis“ geht, denn anders kann man sich diese aggressive „Wahlkampagne“ gegen den Volksentscheid (übrigens auch aus Steuergeldern finanziert!) nicht erklären. Allein wenn man sich die unterschiedlichen Stellungnahmen in der Infobroschüre anschaut, wird man das Gefühl nicht los, dass die CDU hier sehr plakativ und vor allem prollig-polemisch agiert.

Ich jedenfalls weiß, wie ich mich zu entscheiden habe, nämlich mit einem eindeutigen JA.

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1 Kommentar

  1. Schwester Desi SPI sagt:

    Ds könnten wir in Schleswig Holstein auch gut gebrauchen …

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